FAQ Rechtliche Fragen

FAQ – Rechtliche Fragen – Übergabemodelle

Letter of Intent (LOI) im Überblick: Der Letter of Intent (LOI) stellt eine unverbindliche Absichtserklärung dar, die in der Regel dann verfasst wird, wenn zwei Parteien in Verhandlungen über einen Vertragsabschluss stehen. Obwohl ein LOI rechtlich nicht bindend ist, dient er dazu, die Ernsthaftigkeit der Verhandlungen zu dokumentieren und diesen eine grundlegende Struktur zu verleihen.

Struktur eines Kaufvertrags: Die genaue Ausgestaltung eines Kaufvertrags kann je nach Rechtsform und Branche variieren. Dennoch folgt ein Kaufvertrag in der Regel einer Grundstruktur. Hierzu gehören Angaben zu den Vertragsparteien, dem Kaufgegenstand, den Kaufpreiskonditionen, der Risikoverteilung und den technischen Aspekten des Unternehmensverkaufs.

Rechtliche Voraussetzungen eines Betriebsübergangs: Bei einem Betriebsübergang müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört die notarielle Beglaubigung des Kaufvertrags, insbesondere wenn es um den Verkauf von GmbH-Anteilen oder Unternehmen mit Grundstücken geht. Zudem sind schriftliche Mitteilungen an die Mitarbeiter sowohl vom bisherigen als auch vom neuen Inhaber erforderlich.

Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs: Der Übergang eines Unternehmens bringt verschiedene rechtliche Folgen mit sich. Dazu gehören die Übernahme der bestehenden Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverträgen, die Fortgeltung von Tarifverträgen sowie die Aufrechterhaltung von Betriebsvereinbarungen.

Share Deal im Detail: Ein Share Deal beinhaltet den Verkauf von Gesellschaftsanteilen an einem Unternehmen, was einen klassischen Unternehmensverkauf darstellt. In einem Share Deal erwirbt der Käufer die Anteile an der Gesellschaft selbst, was zu fortlaufenden Vertragsbeziehungen führt.

Asset Deal näher betrachtet: Im Gegensatz dazu wird bei einem Asset Deal nicht das Unternehmen als Ganzes verkauft, sondern einzelne Vermögenswerte des Unternehmens. Hierbei werden spezifische Wirtschaftsgüter übertragen, ohne dass die Gesellschaftsanteile den Besitzer wechseln.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen sind keine steuerliche und /oder rechtliche Beratung und ersetzen diese auch nicht.