FAQ Steuerliche Sicht

Unternehmen verkaufen Steuern – Die steuerliche Deal-Strukturierung

Wer ein unternehmen verkaufen steuern optimieren und den maximalen Netto-Erlös sichern möchte, muss die steuerlichen Weichen weit vor dem eigentlichen Notartermin stellen. Als aktive Firmenverkäufer wissen wir: Der finale Verkaufspreis ist wichtig, aber entscheidend ist, was nach Abzug aller Abgaben auf Ihrem Konto übrig bleibt.

Unternehmen verkaufen Steuern optimieren bei Share Deal und Asset Deal

Der Unterschied beim Verkauf: Asset Deal versus Share Deal

Die rechtliche Struktur des Kaufvertrags bestimmt die steuerliche Belastung des Verkäufers grundlegend. Käufer und Verkäufer haben hierbei oft gegensätzliche Interessen, die von uns im Zuge der Verhandlungen ausgeglichen werden.

1. Der Share Deal (Verkauf von Gesellschaftsanteilen)

Beim Share Deal veräußern Sie die Anteile an der Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH-Anteile). Das Unternehmen bleibt als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unverändert bestehen.

    • Steuerliche Auswirkung für Privatpersonen: Es greift das sogenannte Teileinkünfteverfahren. Rund 60 Prozent des Veräußerungsgewinns werden mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, während 40 Prozent steuerfrei bleiben.
    • Steuerliche Auswirkung für eine Holding: Befinden sich die GmbH-Anteile in einer zwischengeschalteten Holding-GmbH, greift § 8b KStG. Der Gewinn ist für die Holding zu rund 95 Prozent steuerbefreit. Es fallen effektiv nur ca. 1,5 Prozent Steuern an, was maximalen Spielraum für Reinvestitionen bietet.

2. Der Asset Deal (Verkauf von Wirtschaftsgütern)

Beim Asset Deal kauft der Investor nicht die Gesellschaft, sondern selektiv einzelne Wirtschaftsgüter (Maschinen, Immobilien, Verträge, Patente, Kundenstamm) aus dem Unternehmen heraus.

    • Steuerliche Auswirkung: Der Gewinn entsteht direkt in der verkaufenden Gesellschaft und unterliegt dort der regulären Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Für den Verkäufer ist dies steuerlich meist die ungünstigere Variante, weshalb wir als Ihre Firmenverkäufer in Verhandlungen gezielt gegensteuern oder entsprechende Kaufpreisaufschläge durchsetzen.

Fällt bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen Umsatzsteuer an?

Eine der häufigsten Fragen beim Firmenverkauf betrifft die Umsatzsteuer. Hier liefert der Gesetzgeber eine klare Erleichterung: Liegt eine sogenannte Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) nach § 1 Abs. 1a UStG vor, ist der Vorgang nicht steuerbar. Es fällt für den Käufer keine Umsatzsteuer an und der Verkäufer muss keine Umsatzsteuer abführen. Dies gilt sowohl, wenn ein ganzer Betrieb als auch wenn ein organisatorisch selbstständiger Teilbetrieb übertragen wird.

Strategische Verhandlungsführung statt reiner Theorie

Als spezialisierte Firmenverkäufer führen wir keine steuerliche oder rechtliche Beratung durch – das bleibt Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vorbehalten. Unsere Aufgabe ist es, die steuerlichen Vorgaben Ihres Mandats in harte Verhandlungsergebnisse umzumünzen. Wir sorgen dafür, dass potenzielle Investoren die für Sie vorteilhafteste Deal-Struktur akzeptieren.

Erfolgreicher Firmenverkauf ist und bleibt Chefsache

Jede Transaktion verlangt absolute Diskretion und die Erfahrung aus hunderten Verhandlungssituationen. Bei INVESTORA gibt es keine standardisierte Abwicklung durch Junior-Kräfte oder administrative Barrieren im Sekretariat. Ihr Erstkontakt und alle strategischen Schritte auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss erfolgen exklusiv und direkt mit unserem Geschäftsführer Holger Käunicke.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und reagieren schnell, diskret und entschlossen!

Hinweis: Die bereitgestellten Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und sind nicht als Entscheidungsgrundlage für konkrete Handlungen gedacht. Jegliche Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden, erfolgen auf eigenes Risiko. Alle Angaben ohne Gewähr und Haftung. Die Informationen sind keine steuerliche und/oder rechtliche Beratung und ersetzen diese auch nicht.