Firma wird verkauft Abfindung

Firmenverkauf leicht gemacht – Fragen und Antworten bei INVESTORA

Frage zum Firmenverkauf: „Firma wird verkauft Abfindung“

Unsere Sicht auf Ihre Antwort als Firmenverkäufer:

Abfindungen beim Firmenverkauf

Kein automatischer Anspruch: Grundsätzlich haben Mitarbeiter keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung nur aufgrund eines Firmenverkaufs. Abfindungen sind in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben, es sei denn, sie sind im Arbeitsvertrag, Sozialplan oder durch einen Tarifvertrag geregelt.

Betriebsübergang (§ 613a BGB): Ein Firmenverkauf führt oft zu einem Betriebsübergang nach § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das bedeutet, dass die bestehenden Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber übergehen. Kündigungen aufgrund des Übergangs sind grundsätzlich unwirksam.

Betriebsbedingte Kündigung: Sollte der neue Inhaber nach dem Erwerb der Firma betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, können Abfindungen im Rahmen eines Sozialplans oder durch individuelle Verhandlungen vereinbart werden. Dies ist oft der Fall, wenn Arbeitsplätze abgebaut oder umstrukturiert werden.

Aufhebungsvertrag: Eine Abfindung kann auch durch einen Aufhebungsvertrag vereinbart werden. Hierbei einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung. Dies kann für beide Seiten eine einvernehmliche Lösung darstellen.

Sozialplan: Bei größeren Betriebsänderungen, wie z.B. einem Firmenverkauf, kann der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber einen Sozialplan aushandeln. In einem solchen Plan werden Maßnahmen festgelegt, um die wirtschaftlichen Nachteile der Arbeitnehmer abzumildern, wozu auch Abfindungen gehören können.

Individuelle Verhandlungen: Auch ohne Sozialplan können Arbeitnehmer und Arbeitgeber individuelle Abfindungen aushandeln. Hierbei kommt es auf die Verhandlungsgeschicklichkeit und die jeweilige Situation an.

Wichtige Anmerkung zu Abfindungen beim Firmenverkauf:

  • Es ist ratsam, sich bei Fragen zur Abfindung und deren Durchsetzung im Rahmen eines Firmenverkaufs rechtlichen Rat von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuholen.

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Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Preisfindung und Bewertung: Wir helfen Ihnen, den Wert Ihres Unternehmens realistisch einzuschätzen.
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  • Verkaufsstrategien: Entwicklung und Umsetzung effektiver Verkaufsstrategien.
  • Verhandlungen: Unterstützung bei den Verhandlungen mit potenziellen Käufern.

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Firmenverkauf Fragen und Antworten

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